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Unsere sozialen Aufgaben

Die Burgergemeinde kümmert sich um sozial benachteiligte Menschen und um solche, die sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden. Neben den Einrichtungen für die Burgerinnen und Burger gibt es auch Unterstützungsangebote, die der gesamten Bevölkerung offenstehen. Zudem werden soziale Engagements mit namhaften Beiträgen gefördert.

SORA – Gemeinsam unterwegs in ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben

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SORA (vormals Burgerliches Jugendwohnheim) orientiert sich in ihrer Arbeit schwerpunktmässig am Fachkonzept der Sozialraumorientierung und unterstützt Familien und junge Erwachsene in belastenden Situationen mit massgeschneiderten, flexiblen sozialen Dienstleistungen. Dabei kommen ergänzend bewährte fachliche Methoden, hauptsächlich aus systemischen, ressourcen- und lösungsorientierten Ansätzen, zur Anwendung.

Das Berner Generationenhaus

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Im Herbst 2014 wurde im altehrwürdigen Burgerspital das Berner Generationenhaus eröffnet. Der Bevölkerung wird in verschiedensten Lebenssituationen in diesem Haus fachliche Unterstützung angeboten – sei es in einem beratenden Gespräch rund um die Gesundheit, die aktuelle Lebenssituation oder die Familie. Die Fachpersonen der verschiedenen Beratungsstellen im Berner Generationenhaus unterstützen Sie gerne. Der zentrale Standort und die unterschiedlichen, auf die jeweiligen Bedürfnisse angepassten Angebote im Burgerspital bieten die Möglichkeit, sich generationenübergreifend auszutauschen. Zur Auswahl stehen Weiterbildungskurse, kulturelle Veranstaltungen, kreative Angebote und vieles mehr.

Burgerliche Sozialhilfe

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Die Burgergemeinde Bern ist für die Gewährung der Sozialhilfe an die im Kanton Bern wohnhaften Burgerinnen und Burger ohne Gesellschafts- oder Zunftzugehörigkeit verantwortlich. Die Gesellschaften und Zünfte leisten in der Regel selber die soziale Unterstützung für ihre Angehörigen. Die Aufgaben des Kindes- und Erwachsenenschutzes werden von der burgerlichen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (bKESB) wahrgenommen.

Die Burgergemeinde Bern betreibt einen eigenen Sozialdienst, das Burgerliche Sozialzentrum (BSZ). Mithilfe ihres breiten Fachwissens in Sozialhilfe und im Kindes- und Erwachsenenschutz unterstützten und beraten die dort angestellten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter die zuständigen Behörden. Art und Umfang der Unterstützung richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag der einzelnen Burgergemeinden, Gesellschaften und Zünfte und der burgerlichen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde.

Burgerinnen und Burger wenden sich mit ihren sozialhilferechtlichen Anliegen entweder an die Almosnerin, den Almosner der für sie zuständigen Gesellschaft oder Zunft oder aber ans BSZ (bsz@bgbern.ch). Für Fragen im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes steht ihnen das Behördensekretariat der bKESB zur Verfügung ().

Die Sozialhilfe leistenden Burgergemeinden, Gesellschaften und Zünfte tragen die Kosten für die Sozialhilfe ihrer Angehörigen selber. Sie nehmen nicht am Lastenausgleichssystem des Kantons teil. Sie finanzieren auch die im Kindes- und Erwachsenschutzbereich auferlegten Kosten vor, wenn die betroffene Person aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht in der Lage sind, für diese aufzukommen.

Leitbild Soziales Gesellschaftsengagement

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