Achtung! Hier schadet Biken dem Wald
Der Wald ist Erlebnisraum für uns Menschen, aber auch Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Insbesondere von April bis Juni ist der Wald als Lebensraum für Wildtiere besonders wichtig. In dieser Zeit werden die Jungtiere geboren oder ausgebrütet und benötigen Ruhe und möglichst wenig Störung. Deshalb ist im Wald das Biken nur auf ausgekiesten Waldstrassen und bewilligten Trails erlaubt. Im Grauholz befindet sich mit dem Schwarzkopf Freeride beispielsweise ein legaler Biketrail auf burgerlichem Waldboden.
Der Forstbetrieb der Burgergemeinde Bern erfährt regelmässig von illegalen Bauten, etwa Mountainbike-Pisten mit Schanzen und Terrainveränderungen inklusive widerrechtlich dafür gefällter Bäume. Diese nicht erlaubten Bike-Trails schädigen nicht nur den Wald, sondern gefährden auch Waldbesuchende auf den Spazierwegen. In den Wäldern der Burgergemeinde Bern befinden sich rund 235 Kilometer Waldstrassen, auf denen das Mountainbiken legal möglich ist.
Informationen zu weiteren legalen Biketrails gibt es unter www.trailnet-bern.ch.
Einige wichtige Regeln im Wald
- Das Fällen oder Verletzen von Bäumen und weiteren Pflanzen durch Private ist nicht erlaubt.
- Bauten, Terrainveränderungen und das Verwenden von sog. waldfremden Materialen sind verboten.
- Radfahren ist nur auf ausgekiesten Waldstrassen und bewilligten Trails erlaubt.
- Einrichtungen und Tätigkeiten (z. B. neue Feuerstellen oder Anlässe) gehen über das gesetzliche Betretungsrecht hinaus. Sie sind mit Zustimmung des Waldeigentümers erlaubt.
- Grundsätzlich gelten das Waldgesetz sowie das Umweltschutz-, das Jagd-, das Gewässerschutz-, das Wanderweg- und das Strassengesetz. Ebenso die zugehörigen Verordnungen.
Was passiert sonst noch alles im Wald? Mehr Infos unter FAQ