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Ochs-Stipendium

Die von Anna Elisabeth Ochs (1791-1864) gegründete Stiftung ist für junge Angehörige der Burgergemeinde bestimmt, die sich der visuellen Kunst widmen. Im Sinne einer Nachwuchsförderung werden Ausbildungsbeiträge und Projektbeiträge vergeben.

Das Stipendium wird in zwei Formen gesprochen, als Ausbildungsbeitrag oder als Projektbeitrag.

Ausbildungsbeitrag

Einmal jährlich werden Bewerbungen um Ausbildungsbeiträge von jungen Angehörigen der Burgergemeinde (in der Regel 16 bis 35 Jahre) entgegengenommen, wenn sich diese einer Ausbildung im Bereich der visuellen Kunst widmen. Darin inbegriffen sind Bildende Künste (z.B. Bildhauerei, Malerei, Kunstfotografie, Videokunst) und verwandte Künste (z.B. Grafik, Design, Kunsthandwerke).

Berücksichtigt werden sowohl Ausbildungen (Teilzeit und Vollzeit) an hiesigen und auswärtigen (Fach-) Hochschulen sowie Höheren Fach- und Berufsfachschulen. Darin inbegriffen sind auch ausbildungsrelevante Tätigkeiten, wie zum Beispiel gestalterische Vorkurse und Propädeutika.

Formelle Voraussetzungen

Ausschlaggebend für die Vergabe eines Ausbildungsbeitrags ist die Qualität der Bewerbung. Die Burgergemeinde ist bestrebt, eingegangene Bewerbungen möglichst umfassend wahrzunehmen und ausgewogen zu beurteilen. Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die vollständig und gemäss den Eingabefristen eingereicht werden sowie den formellen Voraussetzungen entsprechen. 

Bewerbungen für das Ochs-Stipendium werden geprüft:

  • Bei rechtzeitiger Online-Übermittlung (Eingabefristen)
  • Nach vollständiger Eingabe des Antragsformulars
  • Wenn alle geforderten Beilagen eingereicht wurden

Geforderte Beilagen:

  • Ausführliches Motivationsschreiben, das den finanziellen Unterstützungsbedarf begründet
  • Aktueller Lebenslauf
  • Auswahl neuerer künstlerischer Arbeiten in Text und Bild (max. 5 Seiten als PDF)
  • Budget (Bspw. Aufstellung der Lebenshaltungskosten am Studienort, Einnahmen aus eigener Erwerbstätigkeit und Unterstützungsleistungen der Eltern sowie Angaben zu bisher und weiterhin gewährter Stipendien anderer Förderstellen)
  • Kopie des Studienausweises und/oder Kopie der Bestätigung der Einschreibung an der (Fach-)Hochschule (falls vorhanden)

Das Stipendium wird unter dem Vorbehalt ausbezahlt, dass das Studium wie geplant und im Gesuch deklariert aufgenommen und absolviert wird. Der Erhalt des Stipendiums wird von der Burgergemeinde Bern veröffentlicht.

Gesuchseingabe 

  • Eingabefrist: 1. Januar 2025 (Studienbeginn im Herbstsemester 2025)

Eingabefrist ist jeweils der 1. Januar für den Studienbeginn im Herbstsemester desselben Jahres. Es werden laufend Bewerbungen angenommen. Eingehende Bewerbungen werden erst nach der Eingabefrist bearbeitet und von den zuständigen Kommissionen gesichtet. Im Verlauf des Frühlings finden Bewerbungsgespräche statt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die
Fachstelle Engagements in Kultur und Gesellschaft

Tel. 031 328 86 01

Zum Antragsformular

Projektbeitrag

Junge Angehörige der Burgergemeinde Bern (in der Regel 16 bis 35 Jahre), die ein Projekt mit Öffentlichkeitswirkung im Bereich der visuellen Kunst realisieren möchten, können sich um einen Projektbeitrag bewerben. Darin inbegriffen sind Recherche- und Schaffensprozesse, Produktionen, Ausstellungen, Veranstaltungen, und Publikationen oder Vermittlungsprojekte.

Es werden nur Gesuche berücksichtigt, die vollständig und gemäss den Eingabefristen eingereicht werden sowie den formellen Voraussetzungen entsprechen.

Gesuchseingabe 2024

2024 können keine Gesuche mehr eingereicht werden. Weitere Informationen zum Bewerbungsprozess 2025 folgen ab Januar 2025.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die
Fachstelle Engagements in Kultur und Gesellschaft

Tel. 031 328 86 01

Weitere Informationen.

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