Soziokulturelle Projekte im Bereich frühkindliche Bildung
Inspiriert von Kulturschaffenden und Betreuungspersonen erforschen Kinder z.B. Kulturinstitutionen, ihre eigene Kita und andere Orte. Sie können sinnliche, kulturelle, künstlerische Erfahrungen machen und die geschaffenen Freiräume nutzen, um im kreativen Tun ihre Umwelt und ihr Umfeld zu entdecken. Kinder sollen dadurch in ihre Wahrnehmungsfähigkeit, ihre Selbstwirksamkeit und in der Persönlichkeitsentwicklung gestärkt werden. Ziel ist ein generationenübergreifender Dialog aller am Projekt beteiligten Personen zu ermöglichen – ein gemeinsamer Prozess, der als Ko-Konstruktion bezeichnet wird.
Innerhalb einer Pilotphase (2022-2024) fördern die Burgergemeinde Bern und die Kulturförderung des Kantons Bern in Zusammenarbeit Projekte im Bereich frühkindliche Bildung.
Formelle Voraussetzungen
Anträge werden angenommen von:
- professionellen Kulturschaffenden aller Sparten des kulturellen Schaffens oder der Kulturpflege, einzeln oder als Gruppe. Mindestens ein/e Kulturschaffende/r des Projektteams hat den Wohnsitz im Kanton Bern.
- Kitas mit Sitz im Kanton Bern.
Die/Der Kulturschaffende ist als Projektleitung die Ansprechperson für die Burgergemeinde Bern.
Voraussetzung für die Prüfung der eingereichten Anträge durch Burgergemeinde Bern sind:
- Zeitgleiche Eingabe bei der Kulturförderung des Kantons Bern
- Professioneller Standard
- Nachgewiesener Finanzbedarf
- Fristgerechte Gesuchseingabe
- Vollständige Unterlagen: detaillierter Projektbeschrieb, Lebensläufe der Kulturschaffenden, Budget und Finanzierungsplan, Zu- und Absagen weiterer Finanzierungspartner/-innen (können per Mail nachgereicht werden)
Das eingegebene Projekt kann grundsätzlich nur einmal durch die Burgergemeinde Bern unterstützt werden. Es ist entsprechend nicht zulässig für das gleiche Vorhaben einen Antrag im Bereich Kultur zu stellen.
Die finanzielle Beteiligung der Kulturförderung des Kantons Bern wird vorausgesetzt. Der maximale Projektbeitrag pro Förderstelle liegt bei CHF 3'500.- (insgesamt maximal CHF 7'000.-). Maximal stehen CHF 25'000.- pro Förderstelle und Jahr zur Verfügung.
Von den Beitragsempfängern/-innen wird erwartet, dass sie sich im Quartal 4/2024 an einer gemeinsamen Auswertung der Förder-Pilotphase beteiligen.
Eingabefristen
Eingabe bis: | Bescheid bis / Projektbeginn nach: |
Freitag, 6. Oktober 2023 | Freitag, 24. November 2023 |
Freitag, 8. Dezember 2023 | Freitag, 2. Februar 2024 |
Freitag, 16. Februar 2024 | Freitag, 5. April 2024 |
Freitag, 19. April 2024 | Freitag, 7. Juni 2024 |
Freitag, 24. Mai 2024 | Freitag, 12. Juli 2024 |
Freitag, 9. August 2024 | Freitag, 27. September 2024 |
Freitag, 4. Oktober 2024 | Freitag, 22. November 2024 |
Gesuchseingabe
Die Eingabe bei der Burgergemeinde Bern erfolgt via Antragsformular mit dem Hinweis "Frühkindliche Bildung" im Projekttitel.
Lesen Sie die formellen Voraussetzungen bitte gründlich durch und nutzen Sie die Vorlagen zum Projektbeschrieb (DOCX) sowie zum Budget und Finanzierungsplan (XLSX) der Kulturförderung des Kantons Bern, bevor Sie einen Antrag bei der Burgergemeinde Bern einreichen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Gesuchserfassung (T 031 328 86 01, foerderung@bgbern.ch).
Das Gesuch gilt erst als eingereicht, wenn Sie eine entsprechende persönliche (keine automatische) Bestätigung per Mail erhalten haben.