Förderung
Beiträge werden in den Bereichen Bildung, Kultur, Lebensraum Stadt Bern, Soziales, Sport, Umwelt und Natur und Wissenschaft sowie an übergreifende Projekte gesprochen.
Gesuchseingabe
Die Qualität und der Bernbezug eines Projekts gehören zu den grundlegenden Voraussetzungen für einen Förderbeitrag. Die Burgergemeinde ist bestrebt, eingegangene Gesuche möglichst umfassend wahrzunehmen und ausgewogen zu beurteilen.
Formelle Voraussetzungen
Anträge an die Burgergemeinde Bern werden geprüft:
- Bei rechtzeitiger Online-Übermittlung (Eingabefristen)
-
Nach vollständiger Eingabe des Antragsformulars (der Hinweis auf eine Beilage reicht nicht aus)
- Nach dem Hochladen aller geforderten Beilagen (Anschreiben, Projektbeschrieb und Budget mit Finanzierungsplan)
- Bei Vorlage eines realistischen Finanzierungskonzepts unter Nennung aller Unterstützungsquellen und der Eigenleistungen
Grundsätzlich nicht unterstützt werden:
- Anträge, die zu spät eintreffen (Eingabefristen).
Gesuche für Projekte mit einer längeren Laufzeit gelten als nicht-fristgerecht eingereicht, wenn der Projektstart vor der Eingabefrist liegt. In solchen Fällen wird der Beitrag gegebenenfalls gekürzt. - Projekte, die bereits in der Vergangenheit liegen
- Projekte die keinen Bezug zur Stadt und/oder dem Kanton Bern aufweisen (bspw. Projektstandort/ Projektbeteiligte mit aktuellem Wohnsitz/ inhaltlicher Bezug)
- Anträge, in denen ausschliesslich die Burgergemeinde als Geldgeberin angefragt wird
- Schulveranstaltungen und Schulprojekte
Jedoch können Projekte aus dem Umfeld von Volksschulen und Gymnasien unterstützt werden, wenn sie den generellen Kriterien entsprechen und nicht Gegenstand des Lehrplanes sind, d.h. ganz oder mehrheitlich ausserhalb der Unterrichtszeit stattfinden. Sie müssen sich zudem an ein Publikum richten, welches über die Schülerinnen und Schüler und ihr familiäres Umfeld hinausgeht. Diese Unterstützungskriterien gelten sinngemäss auch für Bildungsinstitutionen auf Tertiärstufe - Stipendien / Beiträge an Einzelpersonen mit persönlichem Unterstützungsbedarf (mit Ausnahme des Ochs-Stipendiums für junge Angehörige der Burgergemeinde, die sich der Malerei, Bildhauerei und Grafik oder verwandten Künsten widmen)
- Infrastrukturausbau und -erneuerung werden in der Regel nicht unterstützt
- Veranstaltungen und Projekte jeglicher Art (Preise, Stipendien, Benefizveranstaltungen und Ähnliches), an denen vorgesehen ist, Beiträge der Burgergemeinde Bern durch Dritte unter deren Namen weiter zu geben
Ablauf Antragsstellung
Die Fachstelle Engagements in Kultur und Gesellschaft prüft die eingegangenen Gesuche. Falls keine Absage aus formellen Gründen erfolgt, werden die Unterlagen der entsprechenden Kommission zur Beurteilung vorgelegt. Bitte beachten Sie, dass die Beschlussfassung bei positiven Unterstützungsbescheiden grösserer Beiträge länger dauern kann. Der Förderentscheid obliegt der jeweils zuständigen Kommission. Informationen zu den spezifischen Eingabekriterien und -fristen der Kommissionen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Bereiche.
Eingereichte Gesuche können nicht weiter bearbeitet oder ergänzt werden. Nachträge sind per Mail möglich.
Bedingung für die Auszahlung von Beiträgen
Im Falle einer Zusage wird ein Hinweis auf das Engagement der Burgergemeinde Bern verlangt. Planen Sie deshalb bei der Antragsstellung die Gewährleistung dieser Erwähnung in Ihre Öffentlichkeitsarbeit mit ein. Beiträge werden nur auf Zustellung eines Belegs der Nennung/ des Logos der Burgergemeinde Bern (Gut-zum-Druck) in mindestens einem der folgenden Formate ausbezahlt:
- Drucksachen und Werbemittel
- Webseiten und digitale Plattformen
- Sonstige projekt-relevante Werke (CD-Cover, Bücher, etc.)
Stellen Sie bitte sicher, dass Sie das aktuelle Logo inkl. Schriftzug verwenden. (Download Logo Burgergemeinde Bern unter «Die Marken der Burgergemeinde Bern»)
Tipps zur Gesuchstellung
Wertvolle Hinweise für das «perfekte Gesuch» finden Sie auf der Website des Verbandes Schweizer Förderstiftungen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Gesuchserfassung
(T 031 328 86 01, foerderung@bgbern.ch).
Ochs-Stipendium
Mit dem Ochs-Stipendium richtet die Burgergemeinde zudem Ausbildungs- und Förderbeiträge an Angehörige der Burgergemeinde aus, die sich der Malerei, Bildhauerei und Grafik oder verwandten Künsten (beispielsweise Videokunst, Fotografie) widmen.