Urnenabstimmung: Die Burgergemeinde Bern wird zur Sitzgemeinde der burgerlichen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Mit einem deutlichen Mehr von 98 Prozent stimmten die Bernburgerinnen und Bernburger den Satzungsänderungen zu. Damit ist die Voraussetzung geschaffen, und die Burgergemeinde Bern wird wie vorgesehenen zur Sitzgemeinde der burgerlichen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde.
Mit der Verabschiedung der Totalrevision des Vormundschaftsrechts durch die eidgenössischen Räte im Jahre 2008 wurden die Kantone mit der Umsetzung beauftragt. Der Kanton Bern hat das neue Ausführungsgesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz im Februar 2012 erlassen. Dieses Gesetz sieht unter anderem die Schaffung einer burgerlichen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde vor, welche für sämtliche Sozialhilfe gewährenden Burgergemeinden (Aarberg, Bern, Biel, Bözingen, Burgdorf und Thun) sowie die dreizehn Gesellschaften und Zünfte von Bern die entsprechenden Aufgaben erfüllt. Die neue burgerliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde nimmt ihre Aufgaben ab dem 1. Januar 2013 wahr.
Ebenfalls zugestimmt wurde der Satzungsänderung betreffend Ausstandspflicht, welche sich infolge der Revision von Art. 47 des Gemeindegesetztes aufdrängte.
Die Burgergemeinde Bern darf sich zudem über Neuzuwachs freuen. Insgesamt neun Personen wurde das Burgerrecht erteilt beziehungsweise zugesichert. Damit steigt die Zahl der Angehörigen der Burgergemeinde Bern auf 17‘603 an.