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Wappenanmeldung

Das Wappenwesen hat zwar historische Wurzeln, ist aber auch heute noch aktuell. Das Wappen steht, ähnlich wie ein Logo bei einer Firma, als Familienerkennung im Sinne einer modernen «corporate identity». Die Schaffung eines Wappens sollte daher gut überlegt sein, denn schliesslich wird das Wappen allen männlichen Nachkommen eines Stamms weitervererbt. Die weiblichen Nachkommen können das Wappen ebenfalls führen, aber nicht weitervererben.

Damit ein Wappen in das Wappenregister der Burgergemeinde Bern aufgenommen werden kann, muss es den Regeln der Heraldik hinsichtlich Schildteilung, Farben- und Grössenregeln entsprechen. Zudem muss das Wappen einmalig sein, d.h. es darf mit der gewählten Symbol- und Farbenkombination kein Wappen konkurrenzieren, das je von einer Bernburgerin oder einem Bernburger geführt worden ist. Näheres erfahren Sie im Merkblatt und in der Verordnung über die Eintragungen im Wappenregister der Burgergemeinde Bern.

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Wappen
Ursprung des Wappens


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