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Selbstdeklaration 2023

Mit Beschluss des Kleinen Burgerrats vom 14. April 2008 wurde festgelegt, dass sämtliche Behörden- und/oder Kommissionsmitglieder in Form einer Selbstdeklaration über im vergangenen Jahr erbrachten und abgerechneten Leistungen zugunsten der Kommissionen, der Personalvorsorgestiftung, der Kulturstiftung, der Albrecht von Haller-Stiftung, der Museumsstiftung für Kunst oder der Burgergemeinde Bern zu informieren haben.
Vorliegendes Formular dient der Selbstdeklaration von im Geschäftsjahr 2023 ausgeführten und abgerechneten Leistungen. Durch Ausfüllen des Formulars (online oder via PDF) ist die Pflicht zur Selbstdeklaration für das vergangene Jahr 2023 erfüllt.

1 - Angaben zur Person
2 - Leistungserbringung zugunsten der Burgergemeinde Bern
Bezeichnung Leistungserbringer/in  


3 - Im Deklarationsjahr abgerechnete Leistungen
 






Bei Fragen zur Selbstdeklaration wenden Sie sich bitte an die Finanzverwaltung unter 031 328 86 23 oder .

Weitere Informationen.

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