Im Jahr 1892 wurde die «Vereinigung fortschrittlich gesinnter Burger der Stadt Bern» gegründet. Nach der Bildung des Schweizerischen Bundesstaates und der Reorganisation des kantonalen Staatswesens stand die bernische Burgergemeinde im Spannungsfeld zwischen Fortschritt und Konservatismus. Als Reaktion auf konservative Strömungen entstand bei fortschrittlichen Burgern das Bedürfnis nach einer Vereinigung Gleichgesinnter. In den 60er-Jahren wurde der Name in «Vereinigung Burgerliches Bern» geändert.
Vereinigung Burgerliches Bern
Der liberalen Gesinnung verpflichtet
Die Vereinigung Burgerliches Bern VBB fördert die Meinungsbildung, Kommunikation und Information der Burgergemeinde Bern. Sie und der 1913 gegründete Stadtbernische Burgerverband sind die «Parteien» der Burgergemeinde Bern, wobei diese Verbände fernab von jeglicher parteipolitischen Abhängigkeit in einem gesunden, sachbezogenen Konkurrenzverhältnis zueinander stehen. Obwohl sie die Bezeichnung «fortschrittlich» nicht mehr in ihrem Namen führt, ist die VBB auch heute ihrer liberalen Gesinnung verpflichtet. Diese liberale Haltung, welche die Anpassung der Organisation der Burgergemeinde Bern an eine zeitgemässe, parlamentarische Staatsführung durch Einführung von Gewaltentrennung befürwortet, beeinflusste massgeblich die Revision der Satzungen der Burgergemeinde Bern im Jahr 1998.
Konstruktives Mitwirken
Durch konstruktive Mitwirkung unterstützt die VBB die Burgergemeinde Bern getreu ihrer Devise: «Der bernischen Tradition bewusst, aufgeschlossen für den Wandel der Zeit.» An den Versammlungen der VBB wird über die Geschäfte der Burgergemeinde Bern aus erster Hand und von kompetenten Referenten informiert. Die VBB schlägt geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für die burgerlichen Räte und Kommissionen vor.
Die VBB ist ein zukunftsgerichtetes Forum für Burgerinnen und Burger sowie Behördenvertreterinnen und -vertreter, in welchem die Anliegen beider Seiten in Diskussionen, Referaten und durch persönliche Gespräche ausgelotet werden. Es entstehen Kontakte zu Mitgliedern anderer Gesellschaften und Zünfte sowie zu Behördenvertretern.