Näherbaurechte
Näherbaurechte rund um Waldgebiete schränken deren Bewirtschaftung immer ein. Die Erfahrung zeigt, dass neben Fragen der Haftung weitere Mehrkosten entstehen und Ansprüche an die Waldrandgestaltung gestellt werden.
Die Forstbetrieb der Burgergemeinde Bern ist beim Erteilen von Näherbaurechten sehr kulant. Es ist von öffentlichem Interesse, dass Grundstücke im Siedlungsgebiet möglichst gut genutzt werden können und damit der Druck zur Rodung von Wald oder zur Überbauung von Kulturland vermindert wird.
Voraussetzung für eine Näherbaubewilligung ist der Abschluss einer Vereinbarung mit dem Forstbetrieb, der die Haftung, die Mehrkosten und die Rechte und Pflichten der Parteien festhält. Die abgeschlossene Vereinbarung wird als Anmerkung im Grundbuch eingetragen. Wir empfehlen Bauherren, die ein Näherbaurecht anstreben, vor Eingabe des Baugesuchs die Vereinbarung mit dem Forstbetrieb der Burgergemeinde Bern abzuschliessen. Hier geht es zum entsprechenden Vertragsformular. Anschliessend senden an forstbetrieb@bgbern.ch.