FAQ
Der Forstbetrieb der Burgergemeinde Bern reduziert während der Brut- und Setzzeit (1. April bis 31. Juli) die Holzernte auf ein Minimum und orientiert sich dabei an den Vorgaben des Forest Stewardship Council FSC: Nur auf maximal 5% der Waldfläche finden Arbeiten statt. Die restlichen 95% bleiben unberührt. Grundsätzlich gibt es aber im Kanton Bern keine gesetzlichen Bestimmungen, die die Waldbewirtschaftung oder Holzernte in dieser Zeit einschränken.
Für die Reduzierung der Arbeiten ist aber nicht allein die Brut- und Setzzeit ausschlaggebend. Im Frühling sind die Bäume wieder «im Saft». Höhere Temperaturen locken Insekten an und fördern das Pilzwachstum: Dadurch wird frisch geerntetes Holz verderblicher. Zudem halten sich vermehrt Menschen im Wald auf und das neue Laub macht die Holzernte unübersichtlich.
In welchen Fällen sind Waldarbeiten während der Brut- und Setzzeit dennoch notwendig?
Sicherheit: Damit absterbende Bäume nicht zum Risiko für Waldbesuchende und Infrastrukturen werden, müssen sie zeitnah entfernt werden. Ebenso müssen nach Stürmen gefallene Bäume aufgearbeitet werden.
Forstschutz: Dort wo der Borkenkäfer aktiv ist, müssen befallene Bäume zeitnah gefällt und entrindet werden. Nur so kann ein Befall von gesunden Bäumen verhindert werden.
Reduktion von Holzschutzmitteln: Dank der Möglichkeit, das Holz ohne Unterbruch und Wartezeit an die Sägewerke zu liefern, können die Holzabnehmer im burgerlichen Wald den Einsatz von Holzschutzmitteln auf ein Minimum reduzieren. Daher ist es sinnvoll, die ordentliche Holzernte nicht vollständig zu unterbrechen.
Holzversorgung: Durch eine dauerhafte Versorgung mit einheimischem Holz wird der Import von Holz reduziert, beispielsweise aus Gebieten wo keine Rücksicht auf die Brut- und Setzzeit genommen wird.
Die Störung der Waldbewohner durch die Holzernte ist räumlich und zeitlich beschränkt und bietet in den meisten Fällen Ausweichmöglichkeiten für die Tiere. Es kann vorkommen, dass ein Jungvogel aus dem Nest fällt. Jedoch werden durch die Holzernte keine Arten gefährdet. Im Gegenteil - langfristig profitieren die Waldvögel sogar von der Waldbewirtschaftung. Neue Lebensraumstrukturen werden geschaffen und das Nahrungsangebot wird durch den besser belichteten Boden erhöht.
Auch Sie können einen Beitrag leisten
Für die Wildtiere sind flächige und dauerhafte Störungen wie die zunehmende Erholungsnutzung, freilaufende Hunde oder wildernde Katzen ein grösseres Problem. Mit Ihrer Rücksichtnahme können somit auch Sie, als Waldbesucherin oder Waldbesucher, einen Beitrag an eine möglichst ungestörte Brut- und Setzzeit leisten.
Das Einsammeln und Mitnehmen dieser Äste ist weder sinnvoll noch erwünscht. Die nach einem Holzschlag liegen gelassenen Äste, das sogenannte «Totholz», erfüllen wichtige Aufgaben für den Wald. So bieten sie Pilzen und Insekten auf dem Waldboden nötigen Lebensraum und tragen wesentlich zum Arterhalt bei. Anders als im nährstoffarmen Stammholz, das aus dem Wald abgeführt wird, sind im Astmaterial, Laub und in den Nadeln der Bäume nämlich rund 80 Prozent der Nährstoffe gespeichert, die zuvor dem Boden entzogen wurden. Durch das Liegenlassen der Äste bleibt dem Wald somit ein Grossteil seiner Nährstoffe erhalten.
Dazu kommt, dass durch die Industrie, den Verkehr sowie die Landwirtschaft grosse Mengen an Stickstoffverbindungen in den Wald gelangen, was die Versauerung der Waldböden zur Folge hat. Dadurch nimmt der Artenreichtum (wie etwa Pilze) ab, was den Wald destabilisiert. Ausreichend vorhandenes Totholz im Wald wirkt dieser Bodenversauerung entgegen.
Die Forstmaschinen schlagen keine Schneisen in den Wald, sondern bewegen sich für ihre notwendigen Waldpflege- bewirtschaftungsarbeiten ausschliesslich auf sogenannten 4 m breiten Rückegassen (RG). Diese durchziehen den Wald im Abstand von jeweils rund 30 m. Früher angelegte Rückegassen in näherem Abstand werden bis zum Ende der Produktionszeit so belassen, um nicht mehr Waldboden befahren zu müssen. Dadurch müssen nur gut 10% des Waldbodens befahren werden, der restliche Waldboden wird nie mehr befahren und dadurch maximal geschont. Auch die Rückegassen werden weitgehend geschont und nur bei guter Witterung respektive geringer Feuchtigkeit des Waldbodens befahren. Zudem wird mit dem Astmaterial auf den Rückegassen ein Teppich gelegt, der das Gewicht optimal verteilt und die Verdichtung minimiert.
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Das Nichtbefahren von rund 90 % der Waldfläche ist wichtig für den Erhalt der Bodenfruchtbarkeit. Grosse Pilzgeflechte durchwachsen nämlich den Waldboden und umhüllen die Baumwurzeln mit einem flechtenartigen Mantel. Dabei leben diese Pilzgeflechte mit den Bäumen in einer Symbiose. Die Pilzgeflechte versorgen den Baum mit Nährstoffen und Wasser und umgekehrt liefert ihnen der Baum Kohlenhydrate (Zucker). Die Pilzgeflechte sind sehr druckempfindlich, weshalb leichte Maschinen keinen Vorteil darstellen, sondern durch ihre geringere Kranreichweite deutlich mehr Rückegassen benötigen und damit mehr Waldfläche befahren würde.
Die einzig richtig grosse Forstmaschine im Betrieb der Burgergemeinde ist der sogenannte Vollernter, welcher Bäume fixiert, fällt, sägt und entastet. Dank seines 15 m langen Greifarms kann er von den Rückegassen aus weit in den Baumbestand hinein greifen, ohne den Waldboden dort zu schädigen. Die Raupen verteilen dabei sein Gewicht von 22 t auf 200 g/cm² (was 2 Tafeln Schoggi auf einem Daumennagel entspricht) und schützen den befahrenen Boden somit besser als Reifen. 120 Bäume können täglich geerntet werden. Diese Effizienz ist für die Preisbildung wichtig, weil so Schweizer Holz auf dem Markt vor ausländischer Ware bestehen kann. Der Treibstoffverbrauch beträgt 8 l Diesel pro Stunde. Die Maschine wird aber auch zum Anpflanzen von Bäumen verwendet.
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Pro Sekunde wächst im burgerlichen Wald Holz vom Umfang eines Würfels von 10 cm Kantenlänge nach, dies entspricht rund 86 m³ respektive 86 t Holz pro Tag (zudem bindet 1 m³ Holz 1 m³ umweltschädliches CO₂). 2019 wurden im burgerlichen Forst insgesamt 11‘500 neue, klimawandeltaugliche Bäume wie Traubeneiche, Tulpenbaum oder Douglasie angepflanzt. Rechtzeitig geerntetes Qualitätsholz findet übrigens Verwendung im Bau und anderen langlebigen Produkten, womit das gebundene CO₂ nicht wieder in die Atmosphäre gelangt.
Der Einsatz von grossen schweren Raupenmaschinen ermöglicht es mit langen Kranarmen zu arbeiten. Dadurch wird deutlich weniger Waldboden befahren als mit günstigen, kleinen und leichten Maschinen. Zudem verteilt sich das Gewicht durch die Raupenfahrwerke deutlich besser. Ein Raupenvollernter mit 30 t Gewicht bringt so rund 1,5 kg/cm² auf den Waldboden. Dies entspricht einer 1,5 l PET-Flasche auf einem Daumennagel. Die Maschinen dürfen sich dabei ausschliesslich auf den Rückegassen bewegen, der restliche Waldboden wird nicht befahren (siehe FAQ 1).
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Nein. Der burgerliche Forstbetrieb wendet jährlich in seinen der Öffentlichkeit zugänglichen Wäldern rund 500’000 Franken in den Bereichen Wohlfahrt, Erholung, Schutz und Ökologie auf. Rund 137 Hektaren burgerlicher Wald dienen als Reservate dem Erhalt seltener Tier- und Pflanzenarten. Auf weiteren rund 90 Hektaren verzichten wir bewusst auf eine Nutzung.
Die Erlöse aus den steigenden Holzpreisen investiert die Burgergemeinde Bern wieder zugunsten des Waldes: Video ansehen
Nein, die Burgergemeinde verfolgt als oberstes Ziel das langfristige Sicherstellen aller Waldleistungen (Holzversorgung, Wohlfahrt, Ökologie und Schutz).
Damit dieses Ziel erreicht werden kann, müssen die Wälder dem Klimawandel angepasst werden. Ein erheblicher Anteil der Wälder der Burgergemeinde ist aufgrund der Baumarten (Fichte, Buche) dem Klimawandel nicht gewachsen. Die Bäume sterben in trockenen und heissen Sommern ab, werden von Insekten befallen oder vertrocknen.
Die Geschwindigkeit der klimatischen Veränderungen erlaubt keinen Aufschub, was grossflächigere forstliche Eingriffe als bisher zur Folge hat. Diese haben insbesondere im urban genutzten Wald den Vorteil, dass durch die entstehende Kraut- und Jungwaldschicht Rückzugs- und Ruheräume für Wildtiere geschaffen werden. Infolge des Klimawandels muss der Wald um klimawandeltaugliche Baumarten (Eiche, Douglasie, Baumhasel, Tulpenbaum, Kirsche, Lärche etc.) verjüngt werden. 4000 Hektaren Wald wären früher während einer Periode von 120-160 Jahren verjüngt worden, jedes Jahr maximal 20-40 Hektaren. Der Klimawandel zwingt zu einer beschleunigten Verjüngung (je nach Baumart zwischen 60 bis 120 Jahren). Verjüngungsflächen schaffen jüngere und vitalere Wälder mit zukunftsfähigen Baumarten. Dies ist im Wald klar zu erkennen und wird von einigen Waldbesuchenden mit ökonomischen Interessen verwechselt.
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Die Aktivitäten von Waldkitas gehen über das gesetzliche Betretungsrecht des Waldes hinaus. Waldkitas stellen einen gesteigerten Gemeingebrauch dar, da sie auf bestimmten Waldplätzen, für bestimmte Personen, zu bestimmten Zeiten zur Verfügung stehen. Dadurch ergeben sich für die Grundeigentümer spezielle Haftungsregeln, die eine Sicherheitsüberprüfung und -massnahmen nötig machen. Diese Massnahmen wären ohne Pädagogische Institution im Wald nicht notwendig. Denn: wer den Wald unter dem gesetzlichen Betretungsrecht besucht, tut dies auf eigene Gefahr.
Deshalb sind Sicherheitsholzungen rund um Waldkitaplätze unabdingbar (Gefahr herunterstürzender Äste oder umfallender Bäume). Diese finanziell aufwendigen Sicherheitsholzungen stellt der burgerliche Forstbetrieb als eigenständige dienstleistende Abteilung der Burgergemeinde den pädagogischen Institutionen verursachergerecht in Rechnung. Da die Burgergemeinde die Idee der Waldkitas begrüsst, unterstützt sie deren Angebot im Rahmen ihrer Engagements in Kultur und Gesellschaft EKG und übernimmt auf entsprechende Gesuchsstellung die Gesamtkosten der Sicherheitsholzungen. Da es sich beim Forstbetrieb um eine eigene Abteilung der Burgergemeinde handelt, kann die Rückerstattung betreffender Gebühren nur auf indirektem Weg erfolgen.
Mit der Anpassung der Wälder an den Klimawandel werden die Baumbestände tendenziell jünger und vitaler. Damit entfällt jedoch eine wichtige Entwicklungsphase der natürlichen Waldentwicklung, nämlich die Alters- und Zerfallsphase. Die Burgergemeinde hat deshalb ein Konzept entwickelt, das sich auf mehrere Standbeine abstützt:
- Liegendes Totholz auf der gesamten Fläche
- Stehendes Altholz in Altholzinseln
- Ausser Nutzung stellen von Waldflächen
Liegendes Totholz
Der Forstbetrieb lässt nach Holzerntemassnahmen bewusst einen erheblichen Anteil des Ast- und Kronenmaterials auf der Fläche zurück, obwohl er dieses auch energetisch und damit wirtschaftlich nutzen könnte. Das auf der gesamten Fläche liegen gelassene Totholz dient dazu, nützlichen Insekten- und Pilzarten einen Lebensraum zu bieten. Der liegende Totholzanteil war in der Burgergemeinde zu keinem Zeitpunkt der vergangenen 200 Jahren so hoch wie heute. Gleichzeitig besteht jedoch ein Risiko, dass das liegende Totholz durch Waldbesuchende für andere Zwecke genutzt (verbrannt) wird. Dieser Effekt ist unerwünscht.
Stehendes Altholz in Altholzinseln
Der Forstbetrieb lässt im Schnitt alle 30 Hektaren eine Baumgruppe von 5 - 30 Bäumen stehen. Diese Bäume werden mit einem blauen Punkt markiert und bleiben bis zu ihrem natürlichen Zusammenbruch stehen. Sobald sie ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen, werden sie gefällt und liegengelassen. Im stehenden Alt- und Totholz finden ebenfalls nützliche Pilz- und Insektenarten und insbesondere auch Vögel und Fledermäuse ihre Habitate. Dank seiner Verteilung über die gesamte Waldfläche bietet es deutlich mehr Vogelfamilien Platz, als dies in einem zusammenhängenden Reservat der Fall wäre.
Ausser Nutzung gestellte Waldflächen
Der Forstbetrieb hat auf seiner gesamten Waldfläche einen Anteil von rund 5-10% definiert, der auf unbestimmte Zeit ausser Nutzung gestellt wird. Dabei verzichtet die Burgergemeinde auf einem grossen Teil dieser Flächen auf vertragliche Vereinbarungen. Die meisten Organisationen, die als Vertragspartner zur Verfügung stünden, existieren weniger lange als die Burgergemeinde ihre Wälder pflegt. Die Burgergemeinde kann den Schutz dieser Flächen eigenständig sicherstellen.
Einen erheblichen Anteil der Leistungen im Bereich Ökologie erbringt die Burgergemeinde ohne vertragliche Vereinbarung mit Drittorganisationen. Gelegentlich entsteht bei ungenügend informierten Kreisen der Eindruck, die Burgergemeinde Bern würde die ökologischen Aspekte im Wald geringschätzen. Der Anteil an Alt- und Totholzflächen in der Burgergemeinde Bern war jedoch noch nie so hoch wie zum jetzigen Zeitpunkt.
Nein, nicht alle markierten Bäume werden gefällt. Entscheidend sind die unterschiedlichen Markierungen an den entsprechenden Bäumen:
- Bäume mit blauen Ringen bleiben bis zum Ende ihrer Produktionszeit im Wald. Sie sind sogenannte Zukunftsbäume (Z-Bäume) und werden bei den forstlichen Massnahmen maximal geschont.
- Bäume mit blauen Punkten gehören zu einer Altholzinsel und bleiben bis zum natürlichen Zerfall stehen.
- Bäume mit diagonalen gelben oder orangen Streifen werden gefällt, weil sie entweder Bäume mit blauen Ringen (Z-Bäume) konkurrenzieren, Sicherheitsrisiken darstellen oder durch ihre Kronen die Ansamung der nächsten Generation verhindern.
- Bäume mit zwei roten liegenden Streifen sind Bäume, die den Rand einer Rückegasse kennzeichnen. Sie bleiben stehen so lange keine waldbaulichen Überlegungen ihre Ernte notwendig machen.
Detaillierte Erklärungen und Fotobeispiele zu den Baummarkierungen finden Sie auf dieser Website.
Der Wald bindet das schädliche Treibhausgas CO₂, und zwar rund eine Tonne pro Kubikmeter Holz. Wächst ein Baum, wird CO₂ durch Fotosynthese in festen Kohlenstoff umgewandelt, während der freiwerdende Sauerstoff in die Atmosphäre gelangt. Der Wald fungiert als sogenannte CO₂-Senke, doch nur, wenn er sinnvoll bewirtschaftet wird. Denn alte, verrottende Bäume können umgekehrt zur unliebsamen CO₂-Quelle werden.
Die CO₂-Bindung von grossen dicken Bäumen oder von jüngeren vitalen Beständen unterscheidet sich nicht wesentlich. Mit dem Unterschied, dass grosse alte Bäume ein erhebliches Sturmrisiko darstellen und im Fall eines Sturmschadens kein CO₂ mehr binden können – wie dies bei Abräumungen nachher der Fall ist. Dies liegt im wesentlichen an der Stammzahl je Hektare. Ein Jungbestand weist ohne weiteres 2500 Einzelbäume pro Hektare auf, ein Altbestand dagegen noch 60 – 160 Bäume pro Hektare. Bei ganz jungen Wäldern ist zwar deren CO₂-Bindung im Vergleich zu Altbeständen vorübergehend reduziert. Auf die gesamte Betriebsfläche der burgerlichen Wälder bleibt die Bindungsleistung jedoch immer gleich hoch, da darauf geachtet wird, einen möglichst nachhaltigen Altersaufbau sicherzustellen. Die CO₂-Bindungsleistung verschiebt sich also lediglich in örtlicher Hinsicht. Wenn also etwa im Dählhölzli eingangs Thormannstrasse alte Bäume entfernt werden, um der darunter wartenden Nachfolgegeneration für das Wachstum nötiges Licht zu verschaffen, reduziert sich dort die CO₂-Bindung vorübergehend. Gleichzeitig wächst im Forst im Westen Berns ein Bestand vom Durchmesser 50 cm (BHD = Brusthöhendurchmesser, 1,30 m über Boden) in die Durchmesserklasse 60 cm hinein. Damit wird eine gesamthaft betrachtet stabile CO₂-Bindungleistung sichergestellt. Gleichzeitig gilt es als erwiesen, dass eine konsequente Z-Baum-orientierte Durchforstung mehr CO₂ bindet als alle anderen Bewirtschaftungssysteme (Zukunftsbäume, die maximal geschont werden. Erkennbar an ihren Markierungen mit einem blauen Ring).
Aktuell verkauft der Forstbetrieb kein Buchenholz mehr nach China. Schwache Eschen gelangen in geringen Mengen (<1% der Holzmenge) in den asiatischen Raum. Die Burgergemeinde Bern unterstützt aber durch Beteiligungen Unternehmen, die dieses Holz im Inland verarbeiten. Ziel ist es, mittelfristig kein Holz mehr über weite Strecken transportieren zu müssen. Dies hängt davon ab, ob die Schweizer Bevölkerung auch bereit ist, das anfallende Schweizer (Laub-)Holz für ihre Bedürfnisse zu nutzen.
Bei der Ernte von Buche entstehen verschiedene Produkte:
- Laubstammholz (zum Sägen von Brettern und Balken)
- Laubbrennholz (zum Spalten für Scheitbrennholz)
- Schwellen (zum Sägen von Bahnschwellen – aber häufig auch für industrielle Brennholzherstellung)
- Plattenlaubholz (zur Spanplattenherstellung)
- Laubenergieholz
Der Forstbetrieb verkauft das Laubstammholz (Buche) ab Waldstrasse. Das Laubstammholz erzielt je nach Marktsituation einen Preis zwischen CHF 75 – 95 pro fm. In der Schweiz besteht für dieses Holz eine eher tiefe Nachfrage. Damit dieses Holz möglichst nicht mehr exportiert werden muss, hat sich die Burgergemeinde am Werk Fagus Suisse beteiligt. Es wäre wünschenswert, wenn Schweizer Bauherren insbesondere für Privat- und Gewerbebauten auf Schweizer Buchenholz setzen würden.
Das Laubbrennholz (2019: 91 fm, entspricht 1 % des Buchensortiments) ist ein relativ aufwendiges Sortiment, da es besonders astfrei sein muss und nur einen bestimmten Durchmesser aufweisen darf, damit es optimal gespalten werden kann. Dieses Sortiment wird je nach Marktsituation zu CHF 65 – 75 Franken pro Tonne verkauft. Dies entspricht CHF 56 – 65 pro fm. Bei Kleinmengen auch CHF 80 pro Tonne (CHF 69 pro fm) da der Handlingaufwand grösser ist.
Das Plattenlaubholz (2019: 1410 fm, entspricht 14,7% des Buchensortiments) bleibt in der Schweiz, sofern der einzige Verarbeiter aufnahmefähig ist. Das Holz geht auch in Plattwerke im angrenzenden Ausland respektive an Händler, die es teils nach Italien weiterverkaufen.
Das Laubenergieholz (2019: 6401 fm, entspricht 66.7% des Buchensortiments) bleibt vollumfänglich in Bern und wird für die Fernwärmeerzeugung eingesetzt.
Die Schwellen machten 2019 einen Anteil von 1021 fm, 10.7% aus.
1 fm (Festmeter) Buchenholz entspricht ca. 1.15 Tonnen lutro (lufttrocken).
Das Befahren von Waldstrassen mit Motorfahrzeugen zu nichtforstlichen Zwecken ist mit wenigen Ausnahmen illegal. Dies dient der Sicherheit der Waldbesucherinnen und -besucher sowie zum Schutz des Waldes, der Pflanzen und der Lebensräume wildlebender Tiere. Dabei gilt das eidgenössische und das kantonale Waldgesetz. In speziellen Fällen kann eine Ausnahmebewilligung durch den Forstdienst und den Grundeigentümer erteilt werden.
Art. 23 *
Befahren von Waldstrassen
1. Waldstrassen dürfen mit Motorfahrzeugen nur befahren werden
a) zu forstlichen und landwirtschaftlichen Zwecken,
b) zur Ausübung der Jagd im Rahmen der Jagdvorschriften,
c) von Anstössern,
d) zur Organisation bewilligter Veranstaltungen sowie
e) falls das Bundesrecht oder die besondere Gesetzgebung solches vorsieht.
2. Die zuständige Stelle der Volkswirtschaftsdirektion kann zu weiteren Zwecken eine örtlich und zeitlich befristete Fahrerlaubnis erteilen.
3. Beim Vorliegen besonderer Verhältnisse können Waldstrassen, die zugleich bestehende Gastgewerbebetriebe, Transport- und andere Anlagen erschliessen, für den Motorfahrzeugverkehr ganz oder teilweise geöffnet werden.
4. Die Öffnung ist davon abhängig zu machen, dass die gesuchstellenden Personen sich angemessen am Unterhalt und an allfälligen Schadenersatzleistungen der Werkeigentümerin oder des Werkeigentümers beteiligen.
5. Richterliche Fahrverbote sowie Einschränkungen zum Schutze von Tieren und Pflanzen bleiben vorbehalten.
Eidgenössisches Waldgesetz (WaG)
Art. 15 Motorfahrzeugverkehr
1. Wald und Waldstrassen dürfen nur zu forstlichen Zwecken mit Motorfahrzeugen befahren werden. Der Bundesrat regelt die Ausnahmen für militärische und andere öffentliche Aufgaben.
2. Die Kantone können zulassen, dass Waldstrassen zu weiteren Zwecken befahren werden dürfen, wenn nicht die Walderhaltung oder andere öffentliche Interessen dagegen sprechen.
3. Die Kantone sorgen für die entsprechende Signalisation und für die nötigen Kontrollen. Wo Signalisation und Kontrollen nicht genügen, können Barrieren angebracht werden.
Die Ausbreitung der invasiven Neophyten hat ein Ausmass erreicht, das eine totale Bekämpfung kaum mehr möglich macht. Die Burgergemeinde setzt im Wald bei der Bekämpfung auf natürliche Prozesse und verfolgt eine Koexistenzstrategie.
Die Burgergemeinde bekämpft invasive Neophyten überall dort,
- wo es wegen erheblicher ökologischer und gesundheitlicher Risiken gesetzlich vorgeschrieben ist,
- wo der Wald in seiner Existenz bedroht oder in seiner Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist.
Gewisse invasive Neophyten wie zum Beispiel die Goldrute oder der Sommerflieder, aber auch einheimischen Arten wie die Brombeere oder der Adlerfarn, konkurrenzieren das Wachstum der Jungbäume: In diesen Fällen mäht und mulcht der Forstbetrieb die betroffenen Flächen. Sobald die Jungbäume gross genug sind und Schatten spenden, verschwinden die lichtbedürftigen Pflanzenarten von selbst. Andere Arten wie zum Beispiel der Japanische Staudenknöterich erodieren den Waldboden: In diesem Fall wird die Pflanze samt Wurzelstock ausgerissen und entsorgt.
Die Burgergemeinde Bern arbeitet bei der Bekämpfung von Neophyten mit externen Partnerorganisationen wie dem Bundesasylzentrum Bern oder der Felber-Stiftung zusammen, die entsprechende Beschäftigungsprogramme anbieten. Zudem entfernt die Koordinationsstelle «Neophytenbekämpfung und Freiwilligenarbeit» der Stadt Bern nach Rücksprache mit dem Forstbetrieb entlang von Waldwegen in den Stadtwäldern invasive Neophyten.
Auch Waldbesuchende können bei der Eindämmung invasiver Neophyten einen Beitrag leisten:
- Flächen mit invasiven Neophyten nicht betreten oder befahren (Gefahr der Ausbreitung)
- Hunde in betroffenen Gebieten anleinen
- Invasiven Neophyten oder andere Pflanzenabfälle fachgerecht, d.h. im Kehricht entsorgen
- Einheimische und standortgerechte Pflanzenarten im Garten pflanzen
- An einem von der Koordinationsstelle «Neophytenbekämpfung und Freiwilligenarbeit» der Stadt Bern geleiteten Freiwilligeneinsatz teilnehmen
Weiterführende Links zum Thema:
Der Einsatz von Herbiziden im Wald ist in der Schweiz verboten, und selbstverständlich hält sich unser Forstbetrieb an diese Vorgabe. Einzig sortierte und aufgeschichtete Rundhölzer, welche am Rande von Forststrassen für den Abtransport bereitgestellt werden – so genannte Holzpolter – dürfen mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden. Der burgerliche Forstbetrieb macht aber kaum je davon Gebrauch.
Nein, die Entsorgung von Grüngut (Pflanzen, Äste, etc.) durch Privatpersonen ist im Wald illegal. Dies betrifft auch die Landwirtschaft.
Nein, die Entsorgung von Gegenständen jeglicher Art im Wald ist illegal. Für die Entsorgung von Dingen in öffentlichem Raum ist die zuständige Einwohnergemeinde gemäss des Abfallgesetzes verantwortlich.
Das Beschädigen, Fällen oder Ernten von Bäumen (Weisstannentriebe, neu gepflanzte Jungbäume usw.) ist ohne Zustimmung des Waldbesitzers unzulässig. Ebenso illegal ist zum Beispiel das Abschneiden von Wurzeln und Zweigen. Auch selbst angelegte Mountainbike-Trails ohne Zustimmung des Waldbesitzers sind illegal.
Rodungen gibt es in der Schweiz nur in absoluten Ausnahmefällen. Eine solche würde nämlich bedeuten, dass künftig keine Bäume mehr wachsen – stattdessen aber Häuser oder Strassen gebaut würden. Der Forstbetrieb der Burgergemeinde Bern nimmt jedoch vielerorts Sicherheits- und Verjüngungsarbeiten vor. Was heisst das? Solche Arbeiten sind für die Anpassung der Wälder an den Klimawandel (steigende Temperaturen, trockenere Sommermonate etc.) wichtig und notwendig.
Oberstes Ziel ist es, möglichst vitale Wälder mit klimatauglichen Baumarten für künftige Generationen zur Verfügung zu stellen. Dies setzt voraus, dass bereits ab einer Baumhöhe von ca. 10 bis 15 Metern die grünen Kronen gefördert und erhalten werden. Nur so kann die maximale Vitalität und damit die Widerstandskraft gegen klimatische Veränderungen erhalten werden. Gleichzeitig speichern diese Bäume aufgrund des Zuwachses mehr CO2. Dabei gilt: Ein Kubikmeter Holzzuwachs speichert ca. 1 Tonne CO2.
Gut zu wissen: Viele Baumarten in und um Bern sind für die klimatischen Bedingungen der kommenden Jahrzehnte nicht gewappnet. Bei Neupflanzungen verwendet der Forstbetrieb der Burgergemeinde darum mehrheitlich klimataugliche Baumarten – also zum Beispiel Douglasien oder Traubeneichen. «klimatauglich», weil diese Arten mit den steigenden Temperaturen besser zurechtkommen als herkömmliche Baumarten.