Navigieren auf Burgergemeinde Bern

Benutzerspezifische Werkzeuge

Inhalts Navigation

Burgerliches Sozialzentrum

Das Burgerliche Sozialzentrum ist eine Verwaltungsabteilung der Burgergemeinde Bern.

Das Burgerliche Sozialzentrum ist eine Abteilung der Burgergemeinde Bern und ist der Sozialdienst der Burgergemeinde Bern. Als polyvalentes Kompentenzzentrum mit qualifizierten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern bietet es seine Leistungen den sozialhilfeleistenden Burgergemeinden im Kanton Bern, den Gesellschaften und Zünften und der burgerlichen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde an.

Folgende vier Grundpfeiler prägen die Sozialhilfe der Burgergemeinde Bern:

1. Rechtliche Grundlagen, Verantwortung

Die Gesellschaften und Zünfte sowie die Burgergemeinde Bern sind verantwortlich für die Sozialhilfe ihrer im Kanton Bern wohnhaften Angehörigen. In der Sozialhilfe und im Kindes- und Erwachsenenschutz kommen dabei die allgemein gültigen gesetzlichen Grundlagen und Richtlinien zur Anwendung.

  • Sozialhilfegesetz (SHG, BSG 860.1)
  • Sozialhilfeverordnung (SHV, BSG 860.111)
  • Direktionsverordnung über die Bemessung von situationsbedingten Leistungen (SILDV, BSG 860.111.1)
  • SKOS-Richtlinien und das BKSE «Handbuch für Sozialhilfe im Kanton Bern»
  • das Gesetz über die Leistung für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf KFSG

2. Organisation

Der Kanton Bern überlässt es den Sozialhilfe leistenden Burgergemeinden, Gesellschaften und Zünften wie sie die ihr zugewiesene Aufgabe wahrnehmen. Sie sind nicht an die vom Kanton für die übrigen Gemeinden geltende Aufgabenteilung zwischen Sozialdiensten und Sozialbehörden gebunden. Die Gesellschaften und Zünfte haben sich entscheiden, per 1.1.2022 die Wahrnehmung der operativen Aufgaben im Bereich der individuellen Sozialhilfe und des einvernehmlichen Kindesschutzes vollumfänglich an das Burgerliche Sozialzentrum zu übertragen.

3. Zusammenarbeit

Das Burgerliche Sozialzentrum ist für alle sozialhilfeleistenden Burgergemeinden und Gesellschaften und Zünften für die hälftige Kostenteilung im Bereich des einvernehmlichen Kindesschutzes mit dem Kanton Bern zuständig. Ein wichtiges Gefäss für die Koordination und Zusammenarbeit zwischen dem Burgerlichen Sozialzentrum, den Gesellschaften und Zünften und den sozialhilfeleistenden Burgergemeinden ist das Austauschtreffen Soziales.

4. Professionalität

Als polyvalenter Sozialdienst erfüllt das Burgerliche Sozialzentrum alle gesetzlichen Anforderungen an Professionalität und Fachlichkeit, um die ihm zugewiesenen Aufgaben wahrnehmen zu können. Regelmässige Aus- und Weiterbildungen geniessen hohe Priorität. Als Kompetenzzentrum bietet das Burgerliche Sozialzentrum Aus- und Weiterbildungen für die von den Gesellschaften und Zünften und sozialhilfeleistenden Burgergemeinden geleistete freiwillige Arbeit im Sozialbereich an. Es ist auch für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der privaten Beiständinnen und Beistände zuständig und führt dazu die PRIMA-Fachstelle.

Das Burgerliche Sozialzentrum bietet alle Leistungen an, die für den Vollzug der Sozialhilfe notwendig sind und erfüllt die Aufgaben nach besonderer Gesetzgebung im Bereich Bevorschussung und Inkasso von Unterhaltsbeiträgen sowie Kindes- und Erwachsenenschutz.  Namentlich gehören dazu:

Im Bereich der individuellen Sozialhilfe:

  • die präventive Beratung
  • die Abklärung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Hinblick auf die Gewährung von wirtschaftlicher Hilfe
  • die Festlegung und Vereinbarung von individuellen Zielen
  • die Beratung und Betreuung
  • die Anordnung von Massnahmen
  • die Gewährung von Leistungen

Im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes:

  • Präventive Beratung und Vermittlung von einvernehmlichen Kindsschutzmassnahmen
  • Durchführen von Sachverhaltsabklärungen im Kindesschutz, im Bereich der gesetzlichen Massnahmen für urteilsunfähige Personen und im Hinblick auf behördliche Massnahmen für Erwachsene
  • Führen von Beistandschaften und Vormundschaften für Minderjährige sowie von Beistandschaften für Erwachsene
  • Durchführen von Abklärungen im Hinblick auf die Regelung des persönlichen Verkehrs, der Informations- und Auskunftsrechte der Eltern, die Vaterschafts- und Unterhaltsregelung sowie die Regelung der gemeinsamen elterlichen Sorge
  • Durchführen von Abklärungen im Hinblick auf die Gültigkeitsprüfung für einen Vorsorgeauftrag
  • Erfüllen von Aufgaben nach Artikel 392 ZGB
  • Durchführen von Abklärungen zum Schutz von Personen in Wohn- oder Pflegeeinrichtungen, um die sich niemand ausserhalb derselben Einrichtungen kümmert (Art. 386 Abs. 2 ZGB)
  • Durchführen von Abklärungen im Hinblick auf die Aufnahme von Pflegekindern und die Ausübung der Pflegekinderaufsicht
  • Kontaktstelle für die hälftige Kostenbeteiligung des Kantons Bern im Bereich der einvernehmlichen Massnahmenkosten

Aufgrund besonderer Gesetzgebung:

  • Abklärung, Bevorschussung und Inkasso von Unterhaltsbeiträgen (Unterstützungsansprüche)
  • Abklärung und Inkasso von Elternbeiträgen (familienrechtliche Unterhaltsbeiträge)
  • Erstellung von Unterhaltsvereinbarungen
  • Prüfung von Rückerstattungsforderungen

Wie funktioniert Sozialhilfe und welche Rechte und Pflichten haben die unterstützten Personen? Fünf Erklärvideos geben Auskunft und Antwort.

Video «Grundlagen der Sozialhilfe» 

Video «Pflichten in der Sozialhilfe»

Video «Situationsbedingte Leistungen der Sozialhilfe»

Video «Rechte beim Sozialhilfebezug»

Video «Bemessung der Unterstützung der Sozialhilfe»

 

Gut zu wissen: Die Website «KESB.KURZ.ERKLÄRT» liefert in kurzen Text- und Filmbeiträgen relevante Informationen zur KESB und zum Kindes- und Erwachsenenschutz.

Der Leiter des Burgerlichen Sozialzentrums

Bild Legende:

Rafael Ganzfried

«Ich bin, weil wir sind - Soziale Solidarität und Verbundenheit stärken.»

(Sprichwort der afrikanischen Lebensphilosophie «Ubuntu», welche auf Deutsch mit Menschlichkeit, Nächstenliebe oder Gemeinsinn übersetzt werden kann.) 

Weitere Informationen.

Fusszeile