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Geschichte

Die Burgergemeinde Bern in ihrer heutigen Form entstand im 19. Jahrhundert, doch reichen ihre Wurzeln bis ins Mittelalter zurück. Es galt einige Widerstände zu überwinden, bis die Existenz der Burgergemeinde gesichert war.

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In der bis 1798 bestehenden alten Republik Bern, dem grössten Stadtstaat nördlich der Alpen, stellte die Burgerschaft den vollberechtigten Teil der städtischen Bevölkerung dar. Mit dem Burgerrecht war die Regimentsfähigkeit verbunden – also das grundsätzliche Recht, in die städtische Regierung zu gelangen. Diese war gleichzeitig die Staatsregierung. Im 17. Jahrhundert setzte die Aristokratisierung ein. Diese hatte zur Folge, dass im 18. Jahrhundert bloss noch rund 100 Familien aus der Burgerschaft – ein geschlossenes Patriziat – die hohen Regierungs- und Staatsämter tatsächlich erreichte. Ihm standen die wohl regimentsfähigen, aber nicht regierenden Burger und die bloss geduldeten nicht burgerlichen Einwohner gegenüber.

Rückkehr zu vorrevolutionären Zuständen

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Die Helvetische Republik (1798–1802) hob zwar zunächst die Ortsbürgerrechte auf, liess dann aber die überkommenen Burgergemeinden bestehen. Als Nutzungsgemeinden, die ihre Gemeinde- und Armengüter zu verwalten hatten, existierten sie neben einem neuen Gemeindetyp. Dieser umfasste sämtliche Aktivbürger und wurde Munizipalgemeinde genannt. In der Mediationszeit (1803–1814) war die Bevölkerung erneut in Burger und Hintersässen getrennt, sodass die Stadtgemeinde von Bern wieder zur Burgergemeinde wurde. Die Restaurationsepoche (1815–1830) brachte sogar eine weitgehende Rückkehr zu vorrevolutionären Zuständen, in der die Trennung zwischen der Verwaltung des Staates und der Hauptstadt nicht mehr bestand.

1833, Geburtsjahr der Burgergemeinde Bern

Erst die Regenerationsjahre (1831–1848) brachten mit der Staatsverfassung von 1831, die dem Kanton den demokratischen Volksstaat liberaler Prägung bescherte, das System der getrennten Einwohner- und Burgergemeinden, wie wir es heute noch kennen. Mit der Neuorganisation des Gemeindewesens im Jahr 1833 schlug die eigentliche Geburtsstunde der modernen Burgergemeinde Bern. Die Finanzkompetenzen der beiden Gemeinwesen waren zunächst nur mangelhaft entflochten.

Waisenhaus, Bank, Forstgut

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Erst 1852, nach der Wahl Berns zur Bundesstadt, kam es zur endgültigen Güter- und Verwaltungsausscheidung zwischen der Einwohner- und der Burgergemeinde. Während die gesamte Gemeindeverwaltung in der Kantonshauptstadt sowie die stadtbernischen Vermögenswerte an die Einwohnergemeinde übergingen, behielt die Burgergemeinde Bern die Vermögensteile, die seit 1803 als Burgergut galten. Dazu gehörten unter anderen das burgerliche Allmend- und Forstgut, die burgerlichen Waisenhäuser, das Burgerspital, die Stadtbibliothek, die musealen Sammlungen samt Bibliotheks- und Museumsgebäude, der Botanische Garten sowie die Depositokasse, die burgerliche Bank.

Der «Burgersturm»

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts musste die Burgergemeinde Bern mit Anfechtungen damals radikal genannter freisinniger Kräfte fertig werden. Diese konzentrierten sich vor allem auf die Frage der Verwendung der Burgergüter und die Verteilung des damals noch ausgerichteten Burgernutzens. Die Bewegung, die zum Teil sogar durch innerburgerliche Kräfte getragen wurde, ging als «Burgersturm» in die Geschichte ein.

1885 – Existenz gesichert

1885 scheiterte ein kantonaler Verfassungsentwurf, der die Staatszugehörigkeit als Grundlage des Bürgerrechts und damit die Aufhebung der Burgergemeinden zum Ziel hatte. Erst nach diesem Entscheid galt die Existenz der Burgergemeinden als gesichert. Sie wurden in der Folge auch in den Kantonsverfassungen von 1893 und 1993 garantiert.

Die Burgergemeinde Bern, die sich in ihrem Selbstverständnis seit dem 19. Jahrhundert als aufgeschlossene Hüterin der Tradition sieht, richtete seit dem Ausscheidungsvertrag von 1852 ihre vielfältige Tätigkeit auf das Gesamtwohl der Kantonshauptstadt aus. Dabei fördert sie dieses noch heute sowohl mit Hilfe ihrer eigenen Institutionen, als auch mit freiwilligen materiellen und ideellen Leistungen zu Gunsten öffentlicher Werke.

Ausführlicheres zur Geschichte sowie Hintergrundinformationen

Bis 1798 regierte eine relativ kleine Zahl von burgerlichen Familien die «Stadt und Republik» Bern. Bis dahin verwaltete die Stadt das ihr gehörende Territorium; einen von ihr getrennten Kanton gab es nicht. Erst zur Zeit der Helvetik entstanden mit der klaren Unterscheidung von Kanton und Einwohnergemeinde zwei juristisch unabhängige Körperschaften. Zum ersten Mal stellte sich damals auch die Frage nach einer Güterausscheidung. Diese kam 1803 zustande.

Innerhalb der Stadt Bern bestanden während der Helvetik zwei Körperschaften: Neben der Munizipalität (Einwohnergemeinde), die für die Verwaltung der Stadt zuständig war, gab es die Gemeindekammer, welche die der Burgerschaft gehörenden Güter verwaltete. Nach dem Abzug der französischen Truppen wurde die Munizipalität aufgelöst, und die Burgerschaft übernahm wieder das Regiment in der Stadt. Die Güterausscheidung von 1803 fand deshalb zwischen dem Kanton und der Burgerschaft statt.

Erst mit dem Gemeindegesetz von 1833 wurde die Stadt Bern definitiv zu einer Einwohnergemeinde. Davon neu auch juristisch klar unterschieden entstand die Burgergemeinde. Allerdings fand die Güterausscheidung zwischen den beiden Gemeinwesen erst 1852 statt, was die Einwohnergemeinde in ihren Anfängen von der Burgergemeinde abhängig machte, war doch diese zuvor die alleinige Besitzerin des 1803 der Stadt zuerkannten Vermögens gewesen.

Mit den ihr 1852 zugewiesenen Vermögensteilen und Institutionen (1) nahm die Burgergemeinde Bern jene Gestalt an, die sie bis heute weitgehend behalten hat. Ein entscheidendes Jahr war aus zwei Gründen 1888: Einerseits wurde der Burgernutzen abgeschafft. Dieser bestand bis zu diesem Zeitpunkt darin, dass jeder Berechtigte eine bestimmte Menge Brennholz und einen Anteil am Gewinn des burgerlichen Nutzungsguts, das sogenannte «Feldgeld», bekam. Andererseits kann man seither auch Burger werden, ohne gleichzeitig einer Zunft beizutreten. Damit sollte es Interessenten erleichtert werden, sich einburgern zu lassen, weil die Einkaufssumme für die Zunft wegfiel. Dies bedeutete jedoch, dass die Burgergemeinde die Fürsorge für diese direkt übernehmen musste.

Wie schon das Gemeindegesetz von 1833, so legten auch die Kantonsverfassungen seit 1893 fest, dass die Burgergemeinde die Erträge ihres Vermögens zum Wohl der Allgemeinheit einzusetzen habe. Dies ist die juristische Grundlage ihrer Tätigkeiten, so weit es nicht die Fürsorge für ihre Angehörigen betrifft.

Die Geschichte der Burgergemeinde Bern im 19. und 20. Jh. wurde ganz massgeblich durch die ihr 1852 zugeteilten Güter geprägt. Dies betrifft einerseits die Ebene der Institutionen: Burgerspital und Waisenhaus ergänzen die Aktivitäten im sozialen Bereich, Stadt- respektive Burgerbibliothek und Naturhistorisches Museum sind die Orte des kulturellen Engagements. Mit dem 1909 eröffneten Kultur-Casino kam eine weitere Institution dazu, welche bis heute als Ort für Veranstaltungen dient. Andererseits hat die Zuteilung der Stadtfelder und grosser Waldgebiete die Burgergemeinde mit Gütern ausgestattet, welche im Lauf der Zeit ganz unterschiedlich zu ihrem Einkommen beigetragen haben. Dazu kommen die Vermögensteile, welche in Form von Liegenschaften und Wertschriften via Waisenhaus und Burgerspital an die Burgergemeinde gelangt sind, unter anderem Alpen im Kiental und die St. Petersinsel.

Die Einnahmenstruktur der Burgergemeinde Bern hat sich im Lauf der Zeit stark verändert. Trugen ursprünglich auch die Wälder einen grossen Teil zu den Einkünften bei, so änderte sich das in der zweiten Hälfte des 20. Jh. Dies einerseits wegen der Umstellung von Holz- und Kohle- auf Ölheizungen, andererseits wegen stark steigender Löhne. Umso stärker stieg das Gewicht der Liegenschaftserträge, welche heute gut 90% der Einnahmen ausmachen. Einen kleinen Anteil bilden zudem die Ablieferungen der 1825 gegründeten DC Bank, welche ebenfalls der Burgergemeinde gehört.

Wurde bis zur Abschaffung des Burgernutzens der grösste Teil der Einnahmen für dessen Ausrichtung verwendet, so änderte sich dies seit 1888 deutlich: Zu den grössten Empfängern gehören heute das Naturhistorische und das Historische Museum, die Burgerbibliothek und das Zentrum historische Bestände der Universitätsbibliothek. Weiter zu nennen sind namhafte Beiträge an den Betrieb des Burgerlichen Jugendwohnheims (früher Waisenhaus), des Burgerspittels und des Kultur-Casinos.

Die steigenden Anforderungen im Bereich der Sozialhilfe führten in der Burgergemeinde Bern zu einer teilweisen Abkehr vom reinen Milizprinzip. Auch wenn vor allem in den Zünften immer noch viel ehrenamtlich gearbeitet wird, so hat die Burgergemeinde mit dem Sozialzentrum ein Instrument geschaffen, das die Burger ohne Zunftangehörigkeit seit 1988 professionell betreut, und welches auch die Zünfte bei Bedarf unterstützt.

Burgerschaft
Grundsätzlich bildeten ursprünglich alle politisch und wirtschaftlich vollberechtigen Einwohner der Stadt die Burgerschaft. Diese war nie ein einheitliches Gebilde. Soziale Unterschiede bestanden schon immer, beispielsweise zwischen alteingesessenen Adligen und Handwerkern. Am Ende des 18. Jh. setzte sich die Burgerschaft aus den regimentsfähigen Burgern und den ewigen Einwohnern zusammen. Die ewigen Einwohner besassen alle wirtschaftlichen Rechte eines Burgers und durften sich dauernd in der Stadt niederlassen, verfügten aber nicht über das aktive und passive Wahlrecht. Die regimentsfähige Burgerschaft bestand zu diesem Zeitpunkt aus zwei unterschiedlich grossen Teilen: 243 nicht im Grossen Rat vertretenen Familien standen die 76 tatsächlich regierenden Familien (das sogenannte Patriziat) gegenüber. Von der 1783 mit dem Adelsdekret geschaffenen Möglichkeit, das «von» anzunehmen, machten denn auch nur einige dieser patrizischen Familien Gebrauch; andere verzichteten darauf, weil ihnen ihre ursprünglich bürgerliche Herkunft immer noch bewusst war. Die nicht regierenden Familien galten zu keiner Zeit als adlig und nahmen auch den Adelspartikel nicht an.

Die aktuelle Zusammensetzung der Burgerschaft geht auf die Einburgerungspolitik des 19. und 20. Jh. zurück. Zwei Drittel der Familien wurden erst nach 1798 eingeburgert. Der Anteil des Patriziats an der gesamten Burgerschaft macht heute weniger als 10% aus. (2)

Das Burgerrecht ist erblich. Die Burgergemeinde nimmt auf Gesuch hin jedoch auch Interessenten und Interessentinnen auf, die sich in und für Bern engagieren möchten. Eine erleichterte Aufnahme ist für nichtburgerliche Ehepartner von Burgern möglich.

Zünfte
Die Berner Zünfte weisen eine ungebrochene Kontinuität auf. Im alten Bern hatten sie eine grosse Anzahl von Aufgaben zu erfüllen, die sich von Berufsangelegenheiten über militärische Pflichten, die Feuerwehrpflicht, die Abwicklung von Konkursverfahren bis hin zur sozialen Fürsorge erstreckten. Von diesen Funktionen verloren sie die meisten im Verlauf der ersten Hälfte des 19. Jh., behielten jedoch die Aufgaben im fürsorgerischen und vormundschaftlichen Bereich bei. Mit der Schaffung der neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) 2013 gingen die Kompetenzen im Vormundschaftswesen von den Zünften an diese über. So ist ihnen heute als einzige der früheren Aufgaben noch die Sozialhilfe für ihre Angehörigen verblieben. Dies hat zur Konsequenz, dass die Zünfte bis heute als öffentlich-rechtliche Körperschaften anerkannt sind. Sie haben deshalb auch nicht die Rechtsform von Vereinen, sondern sie sind Gemeinden im Sinne von Artikel 107 der Kantonsverfassung. Daneben wirken die Zünfte auch bei Einburgerungsverfahren mit, pflegen ihre gesellschaftlichen Traditionen und unterstützen unabhängig von der Burgergemeinde soziale, wissenschaftliche und kulturelle Anlässe und Einrichtungen.

Juristisch und organisatorisch sind die Zünfte von der Burgergemeinde unabhängig. Allerdings sind ihre Angehörigen gleichzeitig auch Burger. Deshalb finden sich in den burgerlichen Räten und Kommissionen oft Personen, die zugleich in einer der Zünfte ein Amt bekleiden.



(1) siehe dazu Stalder, Birgit/Stuber, Martin/Meyrat, Sibylle/Schnyder, Arlette/Kreis, Georg: Von Bernern & Burgern. Tradition und Neuerfindung einer Burgergemeinde, Bern 2015, S. 69 ff. sowie Werdt, Christophe von: Der Ausscheidungsvertrag zwischen Burger- und Einwohnergemeinde Bern von 1852 – Quellenanalyse statt Verschwörungstheorie. In: Berner Zeitschrift für Geschichte 71 (2009), H. 3, S. 57–97

(2) Stalder, Birgit/Stuber, Martin/Meyrat, Sibylle/Schnyder, Arlette/Kreis, Georg: Von Bernern & Burgern. Tradition und Neuerfindung einer Burgergemeinde, Bern 2015, S. 116

Geschichtliche Publikationen zur Burgergemeinde

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