Die Burgergemeinde Bern verfügt weder über öffentlich-rechtliches Territorium noch über Steuerhoheit. Und doch ist sie in der bernischen Kantonsverfassung als öffentlich-rechtliche Körperschaft anerkannt und dem Gemeindegesetz unterstellt. Sie ist eine so genannte Personengemeinde, im Gegensatz zu den als Territorialgemeinden ausgestalteten Einwohnergemeinden. Die Burgergemeinde Bern setzt sich aus rund 18 700 Angehörigen der 14 Gesellschaften und Zünfte und den Burgerinnen und Burgern ohne Zunftangehörigkeit zusammen.
Soweit ihr Vermögen und dessen Ertrag nicht der Fürsorge dienen, ist die Burgergemeinde Bern steuerpflichtig. Sie erfüllt vielfältige soziale, kulturelle, wissenschaftliche und ökologische Aufgaben, die der gesamten bernischen Öffentlichkeit zugutekommen. Die Mittel dazu erwirtschaftet die Burgergemeinde mit ihren Institutionen und Abteilungen – allen voran mit ihrem Grundeigentum.