Die burgerliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (bKESB) ist im Bereich des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzes zuständig für die fünf Burgergemeinden im Kanton Bern, die Sozialhilfe ausrichten (Bern, Biel, Bözingen, Burgdorf, Thun), und für die dreizehn Gesellschaften und Zünfte von Bern.