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Burgerliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Die burgerliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (bKESB) ist im Bereich des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzes zuständig für die fünf Burgergemeinden im Kanton Bern, die Sozialhilfe ausrichten (Bern, Biel, Bözingen, Burgdorf, Thun), und für die dreizehn Gesellschaften und Zünfte von Bern.
Im Februar 2012 erliess der
Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
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