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Die burgerlichen Behörden
Die stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind der Souverän, also die oberste Instanz der Burgergemeinde Bern. Der Grosse Burgerrat ist das Parlament (Legislative), der Kleine Burgerrat ist der Gemeinderat (Exekutive). Sämtliche Mitglieder der Räte und Kommissionen arbeiten ehrenamtlich.
Die rund 11 500
Der Grosse Burgerrat
Der Kleine Burgerrat
Die Kommissionen
Oberwaisenkammer
Burgerliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Die burgerliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (bKESB) ist im Bereich des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzes zuständig für die fünf Burgergemeinden im Kanton Bern, die Sozialhilfe ausrichten (Bern, Biel, Bözingen, Burgdorf, Thun), und für die dreizehn Gesellschaften und Zünfte von Bern.
Im Februar 2012 erliess der
Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Anschlussgemeinden

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