2012 erliess der Kanton Bern das neue Ausführungsgesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz. Dieses Gesetz sieht unter anderem die Schaffung einer burgerlichen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde vor. Diese erfüllt für sämtliche Sozialhilfe gewährenden Burgergemeinden des Kantons Bern (Bern, Biel, Bözingen, Burgdorf, Thun) sowie für die 13 Gesellschaften und Zünfte von Bern die entsprechenden Aufgaben. Sitzgemeinde dieser neuen Behörde ist seit dem 1. Januar 2013 die Burgergemeinde Bern. Die burgerliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (bKESB) ist eine von zwölf Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden im Kanton Bern.
Burgerliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Das neue Recht trat 2013 in Kraft und ist in den Artikeln 360 ff. ZGB geregelt (mehr dazu hier). Die Neuerungen bringen hauptsächlich massgeschneiderte Massnahmen für schutzbedürftige Erwachsene, Instrumente der Selbstvorsorge, gesetzliche Vertretungsrechte, Änderungen bei der fürsorgerischen Unterbringung und einen besseren Schutz von urteilsunfähigen Personen in Heimen. Sie schaffen zudem interdisziplinäre Fachbehörden anstelle von Laienbehörden. Im Kindesschutz sind die Änderungen nur klein.
Anschlussgemeinden
Fünf Burgergemeinden und die dreizehn Gesellschaften und Zünfte von Bern schlossen sich in einem gemeinderechtlichen Zusammenarbeitsvertrag zusammen, um die burgerliche KESB zu bilden.
Sitzgemeinde
Anschlussgemeinden
- Burgergemeinde Biel
- Burgergemeinde Bözingen
- Burgergemeinde Burgdorf
- Burgergemeinde Thun
- Gesellschaft zu Kaufleuten
- Gesellschaft zu Mittellöwen
- Gesellschaft zu Ober-Gerwern
- Gesellschaft zu Pfistern
- Gesellschaft zu Schiffleuten
- Gesellschaft zu Schuhmachern
- Gesellschaft zu Zimmerleuten
- Gesellschaft zu Distelzwang
- Zunft zu Webern
- Gesellschaft zur Schneidern
- Zunftgesellschaft zu Metzgern
- Zunftgesellschaft zu Schmieden
- Zunftgesellschaft zum Affen
Behördenmitglieder
- Babette Gerber Baumann, Fürsprecherin, Präsidentin
- Markus Bärtschi, lic.iur., Fürsprecher und Notar, Vizepräsident
- Esther Baeriswyl, Sozialarbeiterin BSc BFH, Behördenmitglied
- Nino Brunner, Dr. med., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Behördenmitglied
- Simona Liechti, Rechtsanwältin, Behördenmitglied
- Nicole Morach, Sozialarbeiterin BSc BFH, Behördenmitglied
- David von Steiger, Psychologe, Behördenmitglied
Behördensekretariat
Leiterin Behördensekretariat
Eva Marie Scheiter, evamarie.scheiter@bgbern.ch
Mitarbeiterin sozialjuristischer Dienst
Jana Bircher, jana.bircher@bgbern.ch
Sachbearbeiterin Revisorat und Administration
Yvonne Rindlisbacher, yvonne.rindlisbacher@bgbern.ch
Sachbearbeiter Administration
Kevin Bérard, kevin.berard@bgbern.ch
Dokumentation / Links
Formulare und Merkblätter
Rechtliche Grundlagen Kindes- und Erwachsenenschutz
https://www.kesb.dij.be.ch/de/start/ueber-uns/rechtsgrundlagen.html
Rechtliche Grundlagen bKESB / Burgergemeinde Bern
Reglement über die Organisation des burgerlichen Kindes- und Erwachsenenschutzes
weitere Unterlagen
Typ | Titel |
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Musterrechnung KES |